Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) für die Tätigkeit als Immobilienmaklerin
§ 1 Provisionsanspruch
Aggi Ahlfänger Immobilien erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von
Gelegenheiten zum Vertragsabschluss von Haus- und Grundbesitz eine Provision in
Höhe von 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer des Kaufpreises, bei Vermietung
oder Verpachtung 2,38 Monatsmieten inkl. Mehrwertsteuer.
Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom
Auftraggeber an Aggi Ahlfänger Immobilien zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem
jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
§ 2 Fälligkeit der Provision
Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter §1 dieses
Vertrages dargebotener tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss
eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt.
Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder
sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein
anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss
eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).
Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom
Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§3 Doppeltätigkeit
Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
§4 Erlaubnis für Weitergabe
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von Aggi Ahlfänger
Immobilien sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es
ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche
Zustimmung von Aggi Ahlfänger Immobilien, die zuvor schriftlich eingeholt werden
muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung
und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die
Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber
verpflichtet, Aggi Ahlfänger Immobilien die mit ihr vereinbarte Provision zuzüglich
Mehrwertsteuer zu entrichten.
§5 Kenntnis von Angeboten
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens
aber innerhalb 3 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen.
Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des
Maklers.
§6 Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Aggi Ahlfänger Immobilien unverzüglich schriftlich zu
informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum
Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.
§7 Abschluss des Hauptvertrages
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Aggi Ahlfänger Immobilien unverzüglich schriftlich
über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages
zu übersenden.
§8 Haftung
Aggi Ahlfänger Immobilien haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§9 Schriftformerfordernis
Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu
vereinbaren. Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der Schriftform.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch,
wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt
werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt
und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
§11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig,
ausschließlich der Sitz von Aggi Ahlfänger Immobilien.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) für die Tätigkeit als Sachverständige
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrags ist die im Sachverständigenvertrag dargelegte Aufgabe der Gutachtenserstattung.
2. Als Grund für die Beauftragung des Sachverständigen gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Sachverständigen genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei einer Änderung dies dem Sachverständigen unverzüglich mitzuteilen.
§ 2 Rechte und Pflichten
1. Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
2. Der Sachverständige ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten.
§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet alle für den Sachverständigen notwendigen, sowie gewünschten Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er hat den Sachverständigen bei seiner Arbeit zu unterstützen und ihm den Zugang zum Begutachtungsobjekt zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Sachverständigen unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für
das Gutachten von Belang sind.
§ 4 Terminvereinbarung
Der Sachverständige hat das Gutachten in einer für ihn zumutbaren Zeit zu erstellen. Terminabsprachen gelten nur dann, sofern sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind.
§ 5 Schweigepflicht
1. Der Sachverständige ist im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen hat er Verschwiegenheit zu wahren.
2. Der Sachverständige ist zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse dann befugt, wenn dies Aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat.
§ 6 Urheberrecht
1. Der Auftraggeber darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigung und Veröffentlichung eines Gutachtens sind nur dann möglich, wenn der Sachverständige hierzu ausdrücklich sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.
2. Der Sachverständige hat an dem von ihm erstellten Gutachten ein Urheberrecht.
§ 7 Vergütung des Sachverständigen
1. Grundlage für die Vergütung des Sachverständigen sind die einschlägigen Bestimmungen des BGB sowie die getroffenen Vereinbarungen des Gutachtervertrags.
2. Der Sachverständige kann Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der angeordneten Vorauszahlung ist im jeweiligen Gutachtervertrag anzugeben. Der Sachverständige ist berechtigt erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden.
3. Die volle Gebühr wird mit Überreichung des Gutachtens an den Auftraggeber fällig.
4. Die Leistungen des Sachverständigen, sowie Auslagen, die der Sachverständige in Rechnung stellt, unterliegen der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 8 Zahlungen
1. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Gutachtens fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
§ 9 Haftung
1. Der Sachverständige haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt.
§ 10 Kündigung
1. Eine Kündigung des Gutachterauftrags ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
2. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn der Sachverständige in grober Weise gegen die ihm nach der Sachverständigenordnung obliegenden Verpflichtungen verstößt.
3. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Sachverständigen keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber den Sachverständigen in seiner Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung des Sachverständigen nicht ändert.
§ 11 Erfüllungsort
Ort der Erfüllung ist Büroadresse des Sachverständigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.
2. Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.